Nun hat man aber häufig handfeste Gründe für die Einlegung des Widerspruchs und will, dass sich die Widerspruchsbehörde bei ihrer Entscheidung auch mit diesen Argumenten auseinandersetzt. Darum enthalten viele Widersprüche den Hinweis darauf, dass eine Begründung später erfolgen wird.
Darum stellt sich die Frage, ob die Behörde diese Begründung abwarten muss oder auch vorher schon den Widerspruchsbescheid erlassen und (meist) den Widerspruch zurückweisen kann.
Muss die Behörde die Widerspruchsbegründung abwarten? weiterlesen