Gesetze

Das deutsche Sozialrecht ist in zwölf Sozialgesetzbücher aufgeteilt. Daneben gibt es unzählige Urteile und Fachliteratur.
Das deutsche Sozialrecht ist in zwölf Sozialgesetzbücher aufgeteilt. Daneben gibt es unzählige Urteile und Fachliteratur.
(Letzte Aktualisierung: 11.04.2023)

Das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland ist in verschiedene Spezialgesetze aufgeteilt. Diese nennen sich Sozialgesetzbücher und werden von I bis (derzeit) XII mit römischen Ziffern durchnummeriert. Jedes Sozialgesetzbuch beschäftigt sich dabei mit einem bestimmten Thema.

Hinzu kommen noch sozialrechtliche Regelungen in anderen Gesetzen, die entweder als Spezialmaterie in diesen Gesetzen geregelt bleiben oder irgendwann in die Sozialgesetzbücher übernommen werden sollen. Das gerichtliche Verfahren in Angelegenheiten des Sozialrechts regelt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Warum gibt es zwölf verschiedene Sozialgesetzbücher?

Die Sozialgesetzbücher I bis XII umfassen zusammen ca. 2500 Paragraphen und eine große Zahl von Anlagen und Tabellen. Um diese Fülle von Vorschriften einigermaßen übersichtlich zu gestalten, hat man sich für getrennte Gesetze entschieden.

Außerdem werden teilweise Sozialgesetze, die bislang eigene Namen haben, in die nummerierten Sozialgesetzbücher übernommen.

Was steht in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern?

Jedes der zwölf Sozialgesetzbücher behandelt eine bestimmte Thematik, wobei es aber durchaus Verweise zwischen den Gesetzen gibt.

Grundsätzlich gilt folgende Einteilung:

  • SGB I: Allgemeiner Teil
  • SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III: Arbeitsförderung
  • SGB IV: Organisation der Sozialversicherung
  • SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe Behinderter
  • SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und -datenschutz
  • SGB XI: Pflegeversicherung
  • SGB XII: Sozialhilfe
Werden es irgendwann noch mehr Sozialgesetzbücher?

Das ist möglich. Die Tendenz ging bisher dazu, einzelne Gesetze für bestimmte Leistungen den Sozialgesetzbüchern hinzuzufügen. Zuletzt hat das SGB XII das Bundessozialhilfegesetz abgelöst – was insofern aber nur eine Änderung des Gesetzestitels bedeutete.

Mittelfristig werden wohl das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das Wohngeldgesetz (WoGG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und evtl. auch das Kindergeldgesetz (BKGG) in die Sozialgesetzbücher überführt.

Was steht im ersten Sozialgesetzbuch (SGB I)?

Das SGB I beinhaltet den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs, also Vorschriften bzgl. der Organisation der Leistungsverwaltung . Insbesondere werden geregelt:

  • Aufgaben des Sozialgesetzbuches und soziale Rechte
  • Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger
  • Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
  • Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche des Gesetzbuches
  • Grundsätze des Leistungsrechts
  • Mitwirkung des Leistungsberechtigten
Was steht im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)?

Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die in erster Linie das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als „Hartz IV“) umfasst. Die Vorschriften dieses Gesetzes beinhalten vor allem:

  • den Grundsatz des Förderns und Forderns
  • die Anspruchsvoraussetzungen
  • die einzelnen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bedarfe für Bildung und Teilhabe
  • Verfahrensvorschriften
  • Datenschutzvorschriften
  • gesonderte Mitwirkungspflichten
Was steht im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III)?

Das SGB III umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, insbesondere das Arbeitslosengeld I. Daneben werden geregelt:

  • die Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Berufsorientierungs- und -einstiegsmaßnahmen
  • die Berufsausbildungsbeihilfe
  • Weiterbildung
  • Gründerzuschüsse
  • Kurzarbeiter-, Übergangs- und Ausbildungsgeld
Was steht im vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV)?

Das SGB IV regelt die gemeinsamen Vorschriften aller Zweige der deutschen Sozialversicherung, also für

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Arbeitsförderung

Die einzelnen Abschnitte behandeln:

  • Grundsätze und Begriffsbestimmungen
  • Leistungen und Beiträge
  • Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Träger der Sozialversicherung
  • Versicherungsbehörden
  • Datenschutz und Dokumentensystem
Was steht im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V)?

Das SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung. Die einzelnen Normenkomplexe umfassen vor allem:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Versicherter Personenkreis
  • Leistungen der Krankenversicherung
  • Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  • Was steht im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI)?

  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
  • Organisation der Krankenkassen
  • Verbände der Krankenkassen
  • Finanzierung
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Was steht im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI)?

Das SGB VI gestaltet die gesetzliche Rentenversicherung. Es regelt insbesondere

  • den versicherten Personenkreis
  • die gesetzlichen Leistungen
  • Organisation und Zuständigkeit der Versicherungsbehörden
  • die Beiträge, ihre Erhebung und die sonstige Finanzierung
  • das Beitragsmeldeverfahren
  • spezielle Vorschriften für Sonderfälle
Was steht im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII)?

Das SGB VII kümmert sich um die gesetzliche Unfallversicherung. Hierzu gehören vor allem:

  • die Aufgaben der Unfallversicherung
  • der versicherte Personenkreis
  • die Definition des Versicherungsfalls
  • Unfallverhütung (Prävention)
  • die Versicherungsleistungen wie Verletztengeld, Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflegeleistungen, Renten, Beihilfen und Leistungen an Hinterbliebene
  • Berechnungsvorschriften
  • Haftungsnormen (besonders wichtig, auch für das Arbeitsrecht: §§ 104 und 105)
  • Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger
  • die Beitragspflicht und -berechnung
Was steht im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)?

Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe. Es gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche undHilfe für junge Volljährige
  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
  • Mitwirkung der Jugendhilfe in gerichtlichen Verfahren
  • Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
  • Verwaltungsvorschriften (Beurkundung, Datenschutz, Statistik)
  • Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
  • örtliche und sachliche Zuständigkeit, Kostenerstattung
  • Kostenbeteiligung
Was steht im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX)?

Das SGB IX soll die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sicherstellen. Dazu gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Sicherung und Koordinierung der Teilhabe
  • Schwerbehindertenarbeitsrecht, insb. Beschäftigungspflicht, Kündigungsschutz und Schwerbehindertenvertretung
Was steht im zehnten Sozialgesetzbuch (SGB X)?

Das SGB X regelt das Sozialverwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz. Sonderregelungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht bestehen insbesondere im Hinblick auf

  • die Zuständigkeit
  • Verfahrensgrundsätze
  • Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • sozialrechtliche Verwaltungsakte
  • öffentlich-rechtliche Verträge
  • das Widerspruchsverfahren
  • die Kostentragung
Was steht im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI)?

Das SGB XI beschäftigt sich mit der Pflegeversicherung. Es gliedert sich im Wesentlichen in:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Leistungsberechtigter Personenkreis
  • Versicherungspflichtiger Personenkreis
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Organisation und Trägerschaft
  • Beiträge und Finanzierung
  • Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern (insb. Pflegeeinrichtungen)
  • Vergütung für Pflegeleistungen
  • Datenschutz und Statistik
  • Qualitätssicherung
Was steht im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)?

Im SGB XII geht es um die Sozialhilfe. Die wichtigsten Regelungsbereiche des Gesetzes sind:

  • Leistungen der Sozialhilfe
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Mehrbedarf
  • Bildung und Teilhabe
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Einsatz des Einkommens und des Vermögens (insb. Anrechnung und Freibeträge)
  • Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
  • Kostenersatz und -erstattung
  • Verfahrensbestimmungen
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