(Letzte Aktualisierung: 10.09.2022)
Im Schulrecht geht es häufig um sehr viel für den Betroffenen. Nicht selten steht die schulische Karriere und daran anschließend die Möglichkeit, ein Studium oder eine Berufsausbildung zu beginnen, auf dem Spiel.
Nicht selten scheut man auch aus Angst vor weitergehenden Konsequenzen die juristische Auseinandersetzung – schließlich gibt es in der Schule eine klare Hierarchie mit Über- und Unterordnung. Trotzdem dürfen Lehrer natürlich nicht alles und auch Schüler haben geschützte Rechtspositionen.
Häufige Problemfelder sind zum Beispiel:
- die Aufnahme in eine bestimmte Schule
- Mobbing und Konflikte zwischen Schülern
- Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis
- Bewertung von Leistungen und Notenvergabe
- Zeugniserteilung und Bestehen des Abschlusses
- die Arbeit des Elternbeirats
Dabei sollte stets versucht werden, nicht nur formalistisch die Paragraphen des Schulrechts durchzusetzen, sondern Konflikte wirklich zu lösen, damit die Beteiligte anschließend wieder vernünftig miteinander umgehen können.
Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass ein ordentliches Verhalten von Lehrern und Schulleitung gegenüber den anvertrauten Schülern und ihren Erziehungsberechtigten keine Gnade, sondern etwas Selbstverständliches ist. Schließlich fordern sie von den Schülern nichts anderes.
Kann man Handlungen der Schule überhaupt anfechten?
Ja, natürlich. Die gesamte Staatsverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, daher muss staatliches Handeln auch nachprüfbar sein. Eine Ausnahme wird nur für untergeordnete Angelegenheiten gemacht, die noch keine echte Entscheidung darstellen. Insoweit muss man auf den Einzelfall schauen.
Immer möglich ist aber eine Gegenvorstellung, also eine eigene Äußerung, mit der man eine bestimmte Vorgehensweise der Schule moniert. Dann besteht zwar kein unbedingter Anspruch darauf, dass die Schule die Sache noch einmal überdenkt, aber man hat zumindest klar gestellt, dass man nicht alles mit sich machen lässt.
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