Auf dieser Seite finden Sie juristische Hinweis zum deutschen Sozialrecht. Die Seite wird gestaltet von der Rechtsanwaltskanzlei Abamatus von RA Thomas Hummel.
Da die Kanzlei ausschließlich im Verfassungsrecht tätig ist, dreht sich diese Homepage in erster Linie um die grundrechtlichen Bezüge des Sozialrechts. Andere materiellrechtliche Fragen werden nur am Rande gestreift, sofern dies für das Verständnis der verfassungsrechtlichen Kernthemen von Bedeutung ist.
Für genuin sozialrechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt oder anderen Spezialisten in diesem Bereich.
Für Verfassungsbeschwerden aus dem Sozialrecht sind Sie bei Rechtsanwalt Thomas Hummel aber in der Regel gut aufgehoben.
Als Sozialrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet, das sich mit Leistungen des Staates an den Bürger beschäftigt. Sozialleistungen sind solche Leistungen, die aus der gesellschaftlichen Solidargemeinschaft stammen und den Einzelnen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und sonstiger Bedürftigkeit unterstützen sollen.
In diesem Abschnitt geht es um eine grundlegende Fragen des Sozialrechts, die zu keinem der spezielleren Abschnitt passen.
Können sich Behinderungen auch steuerlich auswirken?
Ja, für festgestellte Behinderungen gibt es verschiedene steuerliche Vergünstigungen wie Pauschbeträge und erweiterte Absetzmöglichkeiten.
Mehr dazu finden Sie auf: Steuerrecht-FAQ – Welche Steuervorteile können Behinderte in Anspruch nehmen?
Woraus ergibt sich die Einrichtung des Sozialstaats im Grundgesetz?
Das sog. Sozialstaatsprinzip ergibt sich aus Art. 20 Abs. 1 GG:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Hieraus werden auch individuelle Ansprüche auf Sozialleistungen in angemessener Höhe hergeleitet.
Hat der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Auswirkungen auf das deutsche Sozialrecht?
Wie fast alle internationalen Abkommen hat auch dieser Pakt in der deutschen Rechtsordnung die Stellung von Gesetzesrecht. Er steht also nicht über den Sozialgesetzbüchern.
Allerdings sind die deutschen Gesetze in der Regel so auszulegen, dass die Rechte aus internationalen Verträgen nach Möglichkeit gewahrt bleiben. In diesem Rahmen findet folglich auch der Sozialpakt gewisse Anwendung. Die praktische Bedeutung ist aber meist gering, insbesondere können kaum konkrete Zahlungen in bestimmter Höhe mit Verweis auf diesen Pakt verlangt werden.
(Letzte Aktualisierung: 20.01.2024)